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Verlangt das Erstellen der Steuererklärung mehr Zeit (zum Beispiel umfangreiches Wertschriftenverzeichnis, mehrere Liegenschaften, Sonderabklärungen, etc.) hat das einen höheren Aufwand zur Folge. Sollte dies der Fall sein, nehme ich mit Ihnen vor dem Erstellen der Steuererklärung Kontakt auf.
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Für eine reine Beratung wird ein Stundenansatz von CHF 250 in Rechnung gestellt.
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!
Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965
